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   OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 22 U 38/17   

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https://dejure.org/2019,63084
OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 22 U 38/17 (https://dejure.org/2019,63084)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.09.2019 - 22 U 38/17 (https://dejure.org/2019,63084)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. September 2019 - 22 U 38/17 (https://dejure.org/2019,63084)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Wirksamkeit einer AGB-Regelung, mit der eine Inkasso- bzw. Sicherungszession eintreten soll

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.01.2017 - XII ZR 69/16

    Gewerberaummiete: Mündliche Änderung einer formularmäßig vereinbarten sog.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 22 U 38/17
    Die doppelte Schriftformklausel in § 12 III des B-vertrags steht einer Abbedingung der hier in Rede stehenden AGB-Klauseln nicht entgegen: Der B-Vertrag ist als AGB-Vertrag anzusehen und konnte damit durch eine Individualvereinbarung, wie sie hier vorgetragen ist, ohne weiteres abgeändert werden (vgl. BGH XII ZR 69/16, Beschluss vom 25.01.2017, OLG Koblenz 6 U 943/10, Urteil vom 03.03.2011, beide zitiert nach juris).
  • BGH, 21.10.2014 - VIII ZR 34/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 22 U 38/17
    Vielmehr ist der Senat mit dem BGH (VIII ZR 34/14, Beschluss vom 21.10.2014, Rdn. 18-21, zitiert nach juris) der Auffassung, dass eine Konsistenz des Kernvortrags der Partei ausreicht, um eine Beweisaufnahme erforderlich zu machen, und der Vortrag weiterer Einzeltatsachen, die etwa den Zeitpunkt oder den genauen Ablauf bestimmter Ereignisse betreffen, nicht verlangt werden darf.
  • BGH, 13.01.1994 - IX ZR 2/93

    Anforderungen an die formularmäßige Sicherungsübereignung einer Sachgesamtheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 22 U 38/17
    Nach der Rechtsprechung des BGH (XI ZR 257/94, Urteil vom 14.05.1996, mit dem die Rechtsprechung des 9. Zivilsenats, IX ZR 2/93, Urteil vom 13.01.1994, das die Beklagte zitiert, ausdrücklich aufgegeben wurde, alles zitiert nach juris) kann eine formularvertragliche Globalabtretung sogar dann wirksam sein, wenn sie gar keine ausdrückliche oder eine ermessensabhängig ausgestaltete Freigaberegelung enthält.
  • OLG Koblenz, 03.03.2011 - 6 U 943/10

    Handelsvertretervertrag: Vorrang nachträglicher mündlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 22 U 38/17
    Die doppelte Schriftformklausel in § 12 III des B-vertrags steht einer Abbedingung der hier in Rede stehenden AGB-Klauseln nicht entgegen: Der B-Vertrag ist als AGB-Vertrag anzusehen und konnte damit durch eine Individualvereinbarung, wie sie hier vorgetragen ist, ohne weiteres abgeändert werden (vgl. BGH XII ZR 69/16, Beschluss vom 25.01.2017, OLG Koblenz 6 U 943/10, Urteil vom 03.03.2011, beide zitiert nach juris).
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